Welche Leistung passt zu welchem Objekt?
Die Entscheidung hängt vor allem von Objektgröße, Mieter-Mix und gewünschtem Entlastungsgrad ab. Hier ist eine grobe Orientierung aus unserer Erfahrung – verbindlich besprechen wir das im Erstgespräch.
- Kleinere Mehrfamilienhäuser (4–8 WE): Meist genügt der Basis-Hausmeisterservice mit kombinierter Treppenhausreinigung. Optional Winterdienst-Pauschale für die Saison. Pauschalverträge typischerweise zwischen 120 und 280 Euro pro Monat.
- Mittlere Wohnanlagen (8–20 WE): Hier lohnt sich das Komfort-Paket – mit Hausmeisterservice, Reinigung und Haustechnik-Sichtprüfung. Pauschalverträge typischerweise zwischen 280 und 580 Euro pro Monat.
- Größere Wohnanlagen (20–100 WE): Volle Objektbetreuung als Pauschalvertrag – mit allen Bausteinen plus Außenanlagenpflege und Mieterkommunikation. Individuelle Kalkulation, typischerweise zwischen 600 und 1.800 Euro pro Monat.
- Gewerbeobjekte: Individuelle Pakete – bei mehreren Mietparteien typischerweise mit häufigerer Reinigungsfrequenz und erweiterter Sichtkontrolle der Sanitärbereiche, Türanlagen und Brandschutzeinrichtungen.
Diese Preisspannen sind grobe Orientierungen aus unserer aktuellen Kunden-Datenbasis. Der tatsächliche Preis hängt von Objektzustand, Tour-Frequenz, Mieter-Anzahl und gewünschten Sonderleistungen ab. Wir machen kein Geheimnis aus der Preiskalkulation – im Angebot sehen Sie jede Position separat ausgewiesen.
Was alle unsere Leistungen gemeinsam haben
Egal ob Hausmeisterservice, Haustechnik, Reinigung, Objektbetreuung oder Winterdienst – fünf Punkte gelten bei jeder unserer Leistungen: Fester Ansprechpartner, kein wechselndes Personal. Dokumentierte Einsätze, nachvollziehbar für Sie und im Schadensfall haftungsrelevant. Klare Reaktionszeiten, 24 Stunden bei Mängelmeldungen unter Pauschalvertrag. Transparente Preise, schriftliches Angebot vor Vertragsbeginn, keine versteckten Kosten. Lokale Verwurzelung, in unter 25 Minuten an jedem Objekt im Kerngebiet.
Umlagefähigkeit auf Mieter (BetrKV)
Ein wichtiger Punkt für Hausverwaltungen und Vermieter: Viele unserer Leistungen können – je nach Vereinbarung im Mietvertrag und korrekter Abrechnung – nach Betriebskostenverordnung umlagefähig sein. Konkret typischerweise: regelmäßiger Hausmeisterservice (§ 2 Nr. 14 BetrKV), Treppenhausreinigung und Gemeinschaftsraum-Reinigung (§ 2 Nr. 9), Winterdienst und Verkehrssicherung (§ 2 Nr. 8), Gartenpflege (§ 2 Nr. 10). Wir stellen unsere Rechnungen so aus, dass sie für die jährliche Betriebskostenabrechnung direkt verwertbar sind – mit klarer Aufschlüsselung nach Leistungsart und Periode. Die rechtssichere Umlage ist im Einzelfall vom Mietvertragsinhalt abhängig und sollte ggf. mit Ihrem Steuerberater oder Mietrechtsanwalt abgestimmt werden.