Winterdienst für Hausverwaltungen und Eigentümer im Raum Heidelberg.
Rechtssicher räumen und streuen lassen – mit dokumentierten Einsätzen. Wir übernehmen die komplette Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, Eingänge, Zufahrten, Müllplätze und Tiefgaragenzugänge. Saison-Pauschal-Vertrag mit Zeitstempel-Dokumentation als Haftungs-Schutz für Eigentümer und Verwaltungen.
Pauschalvertrag
keine Hotline
im Kerngebiet
auf Google
Winterdienst: gesetzliche Pflicht, dokumentierte Sicherheit
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten liegt grundsätzlich beim Eigentümer einer Immobilie. Bei Mietobjekten kann die Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – das funktioniert in der Praxis aber selten zuverlässig. Wenn jemand stürzt, weil ein Gehweg nicht geräumt war, hat der Eigentümer die Beweislast: Er muss zeigen, dass entweder ordnungsgemäß geräumt wurde oder die Verantwortung wirksam delegiert war. Andernfalls drohen Schmerzensgeld, Schadensersatz und im schweren Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Mit einem professionellen Winterdienst delegieren Sie diese Pflicht an einen Dienstleister, der die Anforderungen kennt, die Einsätze dokumentiert und im Fall der Fälle die Verantwortung übernimmt. Wir bieten diesen Service für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Heidelberg und Umgebung im Umkreis von ca. 25 km als Pauschalvertrag für die gesamte Wintersaison (typischerweise November bis März).
Was wir konkret leisten
Räumen von Gehwegen und Eingangsbereichen
Bei Schneefall räumen wir alle Gehwege im Verantwortungsbereich (vor dem Grundstück und auf dem Grundstück bis zum Hauseingang) auf eine Mindestbreite von 1,20 m – das ist die Streupflicht-Standard-Breite für Fußgängerverkehr. Bei größeren Objekten oder Gewerbeflächen passen wir die Räumbreite individuell an. Schnee wird so geräumt, dass er weder Gehwege noch Zufahrten blockiert – und so abgelagert, dass er nicht in private Grundstücke geweht wird.
Streuen mit zugelassenen Streumitteln
Bei Glatteis und überfrierender Nässe streuen wir mit Splitt oder Granulat. Streusalz vermeiden wir, weil es in vielen Kommunen aus Umweltschutzgründen verboten ist oder nur in Ausnahmefällen erlaubt – in Heidelberg, Mannheim und den umliegenden Gemeinden meist verboten. Splitt sammeln wir im Frühjahr wieder ein, damit er das Stadtbild im Sommer nicht stört.
Wetter-Überwachung und Bereitschaft
Während der gesamten Wintersaison sind wir in Wetter-Bereitschaft. Wir überwachen Wetterprognosen über professionelle Dienste und sind bei kritischen Wetterlagen morgens zwischen 05:30 Uhr und 07:00 Uhr einsatzbereit – damit Ihre Mieter und Besucher pünktlich zur gesetzlichen Räumpflicht (werktags ab 07:00 Uhr, sonntags ab 08:00-09:00 Uhr je nach Gemeindesatzung) sichere Wege haben.
Dokumentation jedes Einsatzes
Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum, Uhrzeit, durchgeführter Tätigkeit, Wetterlage und durchführender Person dokumentiert. Diese Dokumentation gibt es als monatliche Übersicht oder bei Bedarf taggleich digital. Im Schadensfall ist sie unverzichtbar: Sie beweist, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde, und ist Haftungs-relevant für Versicherung und Gericht.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die Räum- und Streupflicht beginnt werktags um 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist um 08:00 oder 09:00 Uhr (je nach Gemeindesatzung). Sie endet typischerweise um 20:00 Uhr. Während dieser Zeit müssen Gehwege bei Bedarf geräumt und gestreut werden – das bedeutet bei Dauerschneefall mehrfach am Tag. Bei plötzlich einsetzendem Glatteis oder Schneefall muss zeitnah reagiert werden; eine Verzögerung von mehreren Stunden kann als Pflichtverletzung gewertet werden.
Wer ist gesetzlich verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Immobilie für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Bei Mietobjekten kann die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – allerdings nicht pauschal, sondern nur, wenn die Übertragung wirksam vereinbart ist und die Mieter die nötige Ausstattung haben (Schaufel, Streumittel). In der Praxis ist die Delegation oft schwierig: Was passiert bei Urlaub, Krankheit, Berufstätigkeit zur Räumzeit? Deshalb empfiehlt sich für Hausverwaltungen und größere Wohnanlagen ein professioneller Winterdienst – die Verantwortung liegt dann eindeutig beim Dienstleister.
Saisonpreise und Vertragsmodelle
Winterdienst wird bei uns immer als Saisonpauschale abgerechnet – nicht pro Einsatz. Das gibt Ihnen Kostensicherheit unabhängig von der Strenge des Winters und uns Planbarkeit. Die Saison läuft typischerweise vom 1. November bis 31. März. Preise starten bei etwa 280 € pro Saison für ein kleineres Mehrfamilienhaus mit überschaubarer Räumfläche. Für größere Objekte oder Gewerbeflächen mit weitläufigen Außenanlagen kalkulieren wir individuell – als Richtwert: 4-7 € pro laufender Meter Räumfläche pro Saison.
Was ist umlagefähig?
Die Kosten für Winterdienst sind vollständig umlagefähig nach § 2 Nr. 8 BetrKV – Sie können sie also als Betriebskosten an die Mieter weitergeben. Wichtig: Die Pflicht zum Winterdienst muss im Mietvertrag erwähnt oder als ortsübliche Betriebskostenart anerkannt sein. Wir stellen Rechnungen so aus, dass sie für die Betriebskostenabrechnung sauber verwertbar sind.
Verkehrssicherungspflicht sauber dokumentiert.
Beim Winterdienst geht es nicht nur ums Räumen – es geht um Haftung. Hier ist, wie wir Sie als Eigentümer oder Verwalter rechtlich absichern.
Die Rechtslage in aller Kürze
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie für die Verkehrssicherheit auf den angrenzenden Gehwegen verantwortlich – das gilt auch dann, wenn Sie die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben. In diesem Fall bleibt eine Kontrollpflicht bestehen: Sie müssen prüfen, ob die Mieter ihrer Verpflichtung nachkommen. Tun sie das nicht und es passiert ein Sturzunfall, haften Sie mit. Diese Konstruktion ist rechtlich anspruchsvoll und in der Praxis kaum sauber zu erfüllen.
Wie wir das rechtssicher übernehmen
Mit einem Winterdienst-Pauschalvertrag übernehmen wir die komplette Räum- und Streupflicht. Das umfasst Bereitschaftsdienst während der gesamten Wintersaison (typischerweise 1. November bis 31. März), Räumen und Streuen nach den gesetzlichen Zeiten der jeweiligen Gemeinde, Dokumentation jedes Einsatzes mit Zeitstempel, durchgeführter Maßnahme und verwendetem Streugut. Versicherungsschutz ist über unsere Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Was wir konkret räumen und streuen
Gehwege vor dem Grundstück in der gesetzlichen Mindestbreite von 1,20 m. Hauseingänge und Zugänge. Müllplatz-Zufahrten. Eingänge zu Tiefgaragen. Stellplätze, wenn vertraglich vereinbart. Wir verwenden umweltverträgliches Streugut (Splitt oder spezielles Streusalz nur dort, wo es notwendig ist), entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Kommune.
Dokumentation als Haftungs-Schutz
Bei jedem Einsatz dokumentieren wir Datum, Uhrzeit, Wetterlage, durchgeführte Tätigkeit und verwendetes Streugut. Die Dokumentation ist im Streitfall Gold wert: Wenn jemand stürzt und Schadenersatz fordert, können Sie nachweisen, dass die Räum- und Streupflicht zum fraglichen Zeitpunkt erfüllt war. Diese Dokumentation übermitteln wir Ihnen monatlich, sodass Sie sie bei Bedarf direkt an Versicherung oder Anwalt weitergeben können.
Wie wir die Saison kalkulieren
Sie zahlen eine feste Saison-Pauschale für die komplette Bereitschaft – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich anfallen. Das schafft Planbarkeit für Sie und sinnvolle Auslastung für uns. In milden Wintern profitieren Sie von vielen Einsatz-freien Tagen, in harten Wintern haben Sie die Sicherheit, dass jeder Einsatz im Pauschalpreis enthalten ist. Diese Kalkulationssicherheit ist einer der Hauptgründe, warum unsere Pauschalverträge bei Hausverwaltungen beliebt sind.
Was zu Winterdienst dazugehört.
Folgende Aufgaben übernehmen wir konkret für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Eigentümer im Rhein-Neckar-Raum:
- Räumen und Streuen von Gehwegen
- Sicherung von Hauseingängen
- Verkehrssicherungspflicht erfüllen
- Dokumentation der Einsätze
- Bereitschaftsdienst während der Wintersaison
Jede Leistung wird mit Foto-Beleg und Kurzbericht dokumentiert – als rechtliche Absicherung für Sie und als nachvollziehbarer Leistungsnachweis.
Transparente Richtwerte für Ihre Planung.
Damit Sie ein erstes Gefühl für die Größenordnung bekommen. Die genauen Kosten richten sich nach Objektgröße, Leistungsumfang und Einsatzort. Gerne erstellen wir ein passendes Angebot für Ihr Objekt.
Alle Preise zzgl. MwSt. Bei Pauschalverträgen erhalten Sie nach kostenloser Objektbesichtigung ein verbindliches Angebot mit allen Positionen einzeln aufgeführt – ohne versteckte Kosten.
Drei Zusagen, die das Risiko von Ihnen nehmen.
Einen neuen Dienstleister zu beauftragen ist Vertrauenssache. Deshalb gehen wir mit drei klaren Zusagen ins Verhältnis, die Ihnen die Entscheidung erleichtern.
Kostenfreie Erstbesichtigung
Wir kommen zu Ihrem Objekt, schauen es uns gründlich an und erstellen ein klares Angebot. Ohne Verpflichtung, ohne Kosten. Wenn die Chemie nicht stimmt oder Sie sich anders entscheiden, ist nichts passiert.
90 Tage Probelauf bei Pauschalverträgen
Die ersten drei Monate sind monatlich kündbar – ohne Angabe von Gründen. Sie testen uns im echten Alltag, nicht nur auf dem Papier. Erst danach läuft die reguläre Vertragslaufzeit an.
24-Stunden-Rückmeldung auf jede Anfrage
Ob neue Anfrage, Angebotswunsch oder Mängelmeldung im laufenden Vertrag – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit konkreter Rückmeldung. Halten wir das nicht ein, sprechen Sie uns direkt an.
„Sehr gute Objektbetreuung, zuverlässig, gut erreichbar und immer alles im Blick. Man merkt sofort, dass hier mitgedacht wird!"
Lisa S. Google
„Sehr zuverlässiger und engagierter Ansprechpartner. Verständliche Erklärungen, lösungsorientiertes Vorgehen und eine ehrliche, saubere Arbeitsweise – sehr empfehlenswert."
Yannick S. Google
„Herr Schmidt betreut nun schon seit mehreren Monaten ein Objekt bei uns. Er steht uns jederzeit zur Seite, sobald wir Hilfe benötigen. Wir können ihn weiterempfehlen!"
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Vom Erstkontakt zur laufenden Betreuung.
Vom ersten Gespräch bis zur regulären Tour vergehen typischerweise ein bis zwei Wochen. So sieht der Ablauf konkret aus:
Erstgespräch am Telefon
Sie schildern uns kurz, worum es geht – welches Objekt, welcher Bedarf, welche Vorgeschichte. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und schlagen einen Termin für die Vor-Ort-Besichtigung vor.
Objektbesichtigung vor Ort
Wir kommen zum Objekt, schauen uns Bestand und Zustand an, sprechen mit Ihnen über Ihre konkreten Anforderungen. Kostenlos und unverbindlich – auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Schriftliches Angebot
Sie erhalten ein klar strukturiertes Angebot mit definierten Leistungen, Frequenzen und transparenten Preisen. Bei Pauschalverträgen mit der 90-Tage-Probe-Option als Sicherheit für Sie.
Start der Betreuung
Bei Vertragsabschluss starten wir mit einer Bestandsaufnahme mit Foto-Dokumentation. Danach läuft der reguläre Tour-Plan mit monatlichen Reports.
Winterdienst in der gesamten Region.
Wir betreuen Objekte im Kerngebiet Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen. Klicken Sie auf eine Stadt für detaillierte lokale Informationen:
Für wen wir arbeiten
Lassen Sie uns kurz sprechen.
Sie erreichen mich direkt – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Bürozeiten Mo–Fr 12–18 Uhr; Nachrichten gerne auch außerhalb. Wenn ich nicht direkt rangehe, melde ich mich noch am selben Tag zurück.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Werktags ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00–09:00 Uhr. Die Räum- und Streupflicht endet in der Regel gegen 20:00 Uhr. Bei akutem Schneefall oder Glatteis muss zeitnah reagiert werden.
Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Mit unserem Winterdienst übernehmen wir die Pflicht vollständig – die Haftung verschiebt sich auf uns als Dienstleister.
Ja. Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und durchführender Person dokumentiert. Diese Dokumentation ist im Schadensfall haftungs-relevant.
Wir streuen mit Splitt oder zugelassenem Granulat – kein Streusalz, weil das in den meisten Gemeinden der Region aus Umweltschutzgründen verboten ist.
Saisonpauschalen starten bei etwa 280 € für kleinere Objekte. Bei größeren Wohnanlagen oder Gewerbeflächen kalkulieren wir individuell auf Basis der Räumfläche.
Ja, Winterdienst gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV und kann auf die Mieter umgelegt werden.